Allgemeine Geschäftsbedingungen der Martin Unterreitmaier GmbH

A. Allgemein

Für alle Geschäfte mit der Martin Unterreitmaier GmbH, einschließlich zukünftiger Geschäfte, gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn sie diesen nicht widersprechen. Für jegliche Anerkennung bedarf es der Schriftform.

Alle Angebote der Martin Unterreitmaier GmbH sind freibleibend bis zum Abschluss des Vertrages bzw. bis zur Erfüllung des Vertrages durch konkludentes Handeln. Angebot und Annahme bedürfen immer der Schriftform.

An unser Angebot halten wir uns 14 Kalendertage gebunden. Wir behalten uns daher vor, bei ausbleibender Antwort des Kunden die Kosten neu zu kalkulieren.

Unsere Preise verstehen sich immer in Euro, ab Erfüllungsort, ohne Verpackung, unversichert, unverzollt und ohne Steuern. Die jeweils gültige Steuer wird separat aufgeführt. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise.

Der Versand erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. Die Versandkosten werden separat aufgeführt. Bei Annahmeverweigerung oder verhinderter Zustellung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, werden Versandkosten erneut berechnet. Bei Vorkasse erfolgt der Versand erst nach Eintreffen der Zahlung auf unserem Bankkonto.

Die Lieferung erfolgt immer auf Gefahr des Auftraggebers.

Die Rechnung wird jeweils nach Erfüllung des Einzelvertrages gelegt und ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Die Vergütung ist in vollem Umfang und gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen der Martin Unterreitmaier GmbH 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, wenn er nicht leistet.

Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sein denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Lieferung bzw. Arbeiten steht. Bei Zahlungsverzug fallen automatisch Mahnkosten in Höhe von € 4,00 sowie die gesetzlichen Verzugszinsen an.

Wir behalten uns die Akzeptanz von Schecks gegen eine Bearbeitungsgebühr vor. Der Mindestauftragswert für Scheckzahlungen ist 300,00 Euro.

Eine Abtretung unserer Forderungen an Dritte ist nicht zulässig. Die Aufrechnung mit offenen Forderungen ist nur zulässig, wenn diese von uns in schriftlicher Form anerkannt wurden. Die Aufrechnung mit Forderungen Dritter ist nicht zulässig.

Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Martin Unterreitmaier GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Martin Unterreitmaier GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung der Martin Unterreitmaier GmbH, es sein denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

Der Liefergegenstand ist vom Empfänger unverzüglich auf Schäden, offensichtliche Mängel und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Die festgestellten Mängel sind uns schriftlich mitzuteilen, damit wir nachbessern oder ggf. Ersatz liefern können.

Wir haften nicht für Schäden herbeigeführt durch unsachgemäße Benutzung oder Vandalismus.

Die Martin Unterreitmaier GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, dies gilt auch hinsichtlich der Haftung für ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung der Martin Unterreitmaier GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der vorgenannten oder nachfolgenden Ausnahmefälle vorliegt.

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht ein vorgenannter Ausnahmefall vorliegt.

Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, bei Verzögerung und Unmöglichkeit der Leistung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Alle Arbeiten werden gemäß den geltenden Umweltvorschriften durchgeführt. Die Entsorgung von Altteilen und Altöl erfolgt durch zertifizierte Firmen.

Zur Belieferung auf Rechnung brauchen wir ein Minimum an Kundendaten mittels Fragebogen. Diese Daten werden vertraulich behandelt und weder weitergeleitet noch publiziert. Solange diese Eckdaten fehlen, wird jeglicher Auftrag nur gegen Vorkasse ausgeführt.

Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, so gelten die übrigen Bedingungen trotzdem weiter. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg-Bergedorf.

B. Zur Wartung/Reparatur

Falls vom Auftraggeber erwünscht, lassen wir das defekte Gerät durch ein von uns beauftragtes Unternehmen abholen. Die Kosten hierfür werden separat ausgewiesen. Hierfür gilt ein separater Abholauftrag. Das Datum der Abholung wird sofort nach Rücksendung des Auftrages verbindlich bekanntgegeben.

Der Auftraggeber erhält für jeden Auftrag einen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot, woran wir uns 14 Kalendertage gebunden halten. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, das Angebot neu zu kalkulieren. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, bieten wir Ersatz zum Kauf an. Die Hydraulik-Aggregate müssen zur Überprüfung demontiert werden. Dabei wird das Altöl abgelassen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Funktion des Gerätes nur durch eine Wartung wieder herzustellen. Im Falle der Ablehnung des Kostenvoranschlags wird dem Kunden das Gerät unrepariert und demontiert wieder zurückgeliefert. Auf Wunsch kann das Gerät mit den Altteilen wieder montiert werden, die Funktion kann aber nicht mehr garantiert werden. Die Kosten für ein abgelehntes Reparaturangebot werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die Reparaturzeit wird im Kostenvoranschlag bekanntgegeben.

Im Falle von Verzögerungen wird der Kunde benachrichtigt und erhält, falls erwünscht, ein Ersatzgerät zur Reparaturüberbrückung für die Gesamtdauer der Reparaturzeit. Der Mietpreis des Reparaturüberbrückungsgerätes ist pauschal eine Wochenmiete gemäß der gültigen Preisliste und ungeachtet der Dauer der Reparatur.

Für die von uns durchgeführten Leistungen leisten wir Gewähr für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferannahme.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf gelieferte Ware und Ersatzteile bleibt hiervon unberührt. Schäden durch höhere Gewalt sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit die Martin Unterreitmaier GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

C. Zur Vermietung

1. Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Werkzeuge und Maschinen zwischen der Martin Unterreitmaier GmbH und dem Mieter.

Die Vermietung erfolgt ausschließlich an gewerbliche Kunden, insbesondere fachlich qualifizierte und autorisierte Handwerksbetriebe. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Eigentum des Mietgegenstandes

Der Mietgegenstand bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentum der Martin Unterreitmaier GmbH.

Der Mietgegenstand darf weder

  • verkauft
  • verpfändet
  • untervermietet
  • noch in sonstiger Weise Dritten überlassen oder als Sicherungsmittel verwendet werden.

3. Zustand und Übergabe

Der Mieter bestätigt mit Übernahme des Mietgegenstandes, dass dieser sich in einwandfreiem und funktionsfähigem Zustand befindet.

Der Mieter erklärt ausdrücklich, mit der Bedienung und Handhabung des Mietgegenstandes vertraut zu sein.

Vor Inbetriebnahme sind die Betriebsanleitung sowie sämtliche Sicherheitsvorschriften zu lesen und zu beachten.

Sollten während der Mietdauer Mängel auftreten, sind diese unverzüglich anzuzeigen.

Der Mieter hat Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist.

4. Nutzung des Mietgegenstandes

Der Mietgegenstand darf ausschließlich bestimmungsgemäß und fachgerecht verwendet werden.

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand

  • sorgfältig zu behandeln
  • ordnungsgemäß zu verwenden
  • und vor Überlastung sowie unsachgemäßer Verwendung zu schützen.

Der Gewährleistungsanspruch erlischt insbesondere bei

  • unbefugten Eingriffen
  • eigenmächtigen Reparaturen
  • oder unsachgemäßer Nutzung.

Der Mieter darf keine eigenen Reparaturversuche unternehmen.

5. Reparaturen und Wartung

Kosten für gewöhnlichen Verschleiß trägt die Martin Unterreitmaier GmbH.

Kosten für Reparaturen infolge von

  • unsachgemäßer Nutzung
  • Gewalteinwirkung
  • Fehlbedienung
  • oder mangelnder Sorgfalt

trägt der Mieter.

6. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen entstehen, insbesondere durch

  • Unglücksfälle
  • Nachlässigkeit
  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.

Geht der Mietgegenstand während der Mietdauer verloren oder wird er beschädigt bzw. unbrauchbar, hat der Mieter die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung zu tragen.

Dies gilt auch dann, wenn der Schaden durch seine Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

7. Haftung des Vermieters

Die Martin Unterreitmaier GmbH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Eine Haftung für Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Schäden wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Mietdauer

Die Mietzeit beginnt mit

  • der Abholung des Mietgegenstandes durch den Mieter oder
  • dem Versand des Mietgegenstandes.

Die Mietzeit endet mit

  • der Rückgabe am Standort der Martin Unterreitmaier GmbH oder
  • bei Versand mit dem Eingang des Mietgegenstandes in unseren Geschäftsräumen.

Bei der Berechnung der Mietzeit gilt:

  • Sonntage werden nicht als Miettage berechnet
  • bundeseinheitliche Feiertage werden nicht als Miettage berechnet

Angefangene Miettage werden als voller Miettag berechnet.

9. Verspätete Rückgabe

Wird der Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, verlängert sich die Mietzeit automatisch bis zur tatsächlichen Rückgabe.

Die entsprechenden Mietkosten werden nachberechnet.

Ist der Mietgegenstand aufgrund der verspäteten Rückgabe für einen Folgeauftrag nicht verfügbar, behalten wir uns vor, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

10. Versand und Gefahrübergang

Bei Versand des Mietgegenstandes geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Mieter über.

Der Rückversand erfolgt auf Gefahr des Mieters.

Fracht-, Versand- und Verpackungskosten trägt der Mieter.

11. Rückgabe des Mietgegenstandes

Die Mietgegenstände sind vollständig, funktionsfähig und gereinigt zurückzugeben.

Werden Mietgeräte stark verschmutzt zurückgegeben, wird eine Reinigungspauschale berechnet.

Abholung und Rückgabe am Lager erfolgen ausschließlich während der betrieblichen Öffnungszeiten.

12. Kaution

Bei Neukunden behalten wir uns vor, eine Kaution bis zu 50 % des Gerätewertes zu verlangen.

Die Kaution kann erfolgen durch

  • Überweisung
  • Scheck
  • Barzahlung.

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes wird die Kaution mit der Mietforderung verrechnet bzw. zurückerstattet.

13. Abrechnung

Fracht- und Versandkosten werden gesondert berechnet.

Die Mietabrechnung und Rechnungsstellung erfolgen nach Rückgabe und Eingang des Mietgegenstandes im Lager der Martin Unterreitmaier GmbH.

14. Kündigung

Die Martin Unterreitmaier GmbH ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • ungeeignetes oder nicht qualifiziertes Personal eingesetzt wird
  • der Mietgegenstand unsachgemäß verwendet wird
  • der Mietgegenstand vertragswidrig eingesetzt wird.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Mietvertrag ist der Sitz der Martin Unterreitmaier GmbH.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Martin Unterreitmaier GmbH.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

D. Zum Vor-Ort-Service

Auf Grund der begrenzten Ressourcen vor Ort behalten wir uns vor, Geräte ohne Voranmeldung auf eine Warteliste zu stellen. Für diese Geräte gibt es keine garantierte Prüfung. Defekte Geräte werden nicht geprüft, sondern auf Wunsch des Kunden direkt zur Reparatur ins Werk mitgenommen oder geschickt.

Die Prüfung erfolgt gem. den Richtlinien des Herstellers mit den neuesten Werkzeugen und Methoden. Der Kunde erhält ein Messprotokoll von jeder Prüfung. Bei rein mechanischen Prüfungen wird kein Protokoll erstellt. Aus der Prüfung des Gerätes ergibt sich keine Funktionsgarantie für versteckte Mängel. Die Prüfung ersetzt nicht die vorgeschriebene Wartung.

Überarbeitete Fassung vom 25.05.2012